Am vergangenen Dienstag stellte das Landgericht Koblenz das Berufungsverfahren um die Tötung eines Wolfes im Westerwald gegen Auflagen ein. Ein Jäger hatte im April 2012 den seit über 120 Jahren ersten Wolf im Westerwald erschossen. Das vom Landgericht verhängte Strafmaß fällt nach Ansicht von EuroNatur zu milde aus.
So wurde der Schütze lediglich zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Zudem erhielt er die Auflage, seinen Jagdschein und alle Waffen abzugeben. Der 73 Jahre alte Jäger hatte angegeben, den Wolf für einen wildernden Hund gehalten zu haben. Das Gericht folgte daher dem Urteil der ersten Instanz, dass kein fahrlässiger Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliege.
Das Jagdrecht schreibt vor, dass ein Jäger ein Tier nur dann schießen darf, wenn er es eindeutig erkennt. Doch selbst für erfahrene Experten ist es schwer, einen Wolf von einem wolfsähnlichen Hund zu unterscheiden.
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