Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen für eine lebenswerte Umwelt
Wenn Sie als Richter oder Staatsanwältin Ihre Bußgelder und Geldauflagen aus eingestellten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren EuroNatur zuweisen, setzen Sie sich aktiv für den Erhalt der Vielfalt von Arten und ihren Lebensräumen ein. Durch Ihre Entscheidung unterstützen Sie ein Europa mit frei fließenden Flüssen, urwüchsigen Wäldern und vielfältigen Kulturlandschaften, in denen es ausreichend Raum für wilde Tiere und ziehende Vögel gibt. Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen wie EuroNatur wirken sich somit positiv auf unsere Umwelt aus.
Die EuroNatur Stiftung agiert als Anwältin für Europas Naturschätze. Sie ist eine Naturschutzorganisation mit Sitz in Radolfzell am Bodensee. Außerdem betreibt sie ein Büro in Brüssel. Seit ihrer Gründung hat die EuroNatur Stiftung zahlreiche Naturschutzprojekte initiiert und gefördert. Dabei konzentriert sie sich auf den Schutz von Wildtieren, die Bewahrung bedrohter Lebensräume und den Erhalt europäischer Kulturlandschaften. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Vernetzung von Schutzgebieten über Landesgrenzen hinweg mit dem Ziel, Menschen und Natur zu verbinden.
Bitte unterstützen Sie den Erhalt dieser wertvollen Naturschätze und tragen Sie zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt in Europa bei, indem Sie EuroNatur Geldauflagen aus eingestellten Strafverfahren zuweisen.
Bußgelder zuweisen: Informationen und Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften
EuroNatur ist in zahlreichen Bußgeldlisten aufgeführt und im Geldauflagen-Jahrbuch verzeichnet.
Wichtig zu wissen:
- Den Eingang von Zuweisungen überwachen wir sorgfältig und melden eingegangene Zahlungen fristgerecht.
- Für eingegangene Geldauflagen und Geldbußen stellen wir keine Spendenbescheinigung aus.
- Unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten kommen wir alljährlich nach.
- Unser Sonderkonto ausschließlich für Geldauflagen und Bußgelder garantiert eine korrekte Abwicklung:
Baden-Württembergische Bank Stuttgart
IBAN: DE 25 6005 0101 7832 5008 98
BIC: SOLADEST600
In unserer Übersicht der Oberlandesgerichte finden Sie unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk.
Um den Vorgang zu erleichtern, bietet EuroNatur auf Wunsch vorgedruckte Überweisungsträger für die Zuweisung von Geldauflagen an. Zudem stellen wir bei Bedarf Adressaufkleber, Geldauflagen-Überweisungsträger oder Informationsmaterial zu unseren Projekten zur Verfügung.
Unsere Ansprechpartnerin, Ines Fantinato, steht für Fragen und Anliegen rund um Geldauflagen zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter ines.fantinato(at)euronatur.org erreichbar.
Gemeinsam können wir viel erreichen. Mit Ihrer Unterstützung als Richter, Staatsanwältin oder Strafverteidiger schaffen wir ein starkes Netzwerk für den Naturschutz in Europa. Jeder Beitrag, sei er groß oder klein, hilft dabei, die europäischen Naturschätze zu sichern und eine lebenswerte Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren. Lassen Sie uns gemeinsam für ein Europa eintreten, in dem Natur und Mensch in Harmonie leben!
Ihre Zuweisung ist bei EuroNatur in guten Händen
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EuroNatur-Geschäftsbericht
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DZI-Spendensiegel
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Transparenz bei EuroNatur
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Anteil der Ausgaben für satzungsgemäße Programme
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Satzung der Stiftung EuroNatur
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Mission und Arbeitsweise
Kennen Sie Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? Dann empfehlen Sie EuroNatur gerne weiter und weisen Sie auf die Möglichkeit hin, durch die Zuweisung von Geldauflagen einen direkten Beitrag zum Naturschutz zu leisten.
Hinweise für Zahlungspflichtige
Sie wurden von einer Behörde verpflichtet, eine Zahlung an EuroNatur zu leisten? In diesem Fall bitten wir Sie, ausschließlich die folgende Bankverbindung zu nutzen:
Baden-Württembergische Bank Stuttgart
IBAN: DE 25 6005 0101 7832 5008 98
BIC: SOLADEST600
Wichtig: Dies ist kein Spendenkonto! Es ist ausschließlich für Geldauflagen und Bußgelder gedacht.
Zusätzlich beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Geben Sie als Verwendungszweck stets das Aktenzeichen der zuständigen Behörde an. Nur so können wir den Zahlungseingang korrekt zuordnen und die Behörde darüber informieren.
- Spendenbescheinigungen dürfen wir in diesem Fall nicht ausstellen, da Geldauflagen keine freiwilligen, steuerlich absetzbaren Spenden sind.
- Bei Fragen zu Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir dürfen hierzu keine individuellen Absprachen treffen.
Häufige Fragen
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Was passiert, nachdem ich überwiesen habe?
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Was ist, wenn ich aus Versehen auf das Spendenkonto statt auf das Bußgeldkonto überwiesen habe?
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Wie verwendet EuroNatur meine Daten?
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Erhalte ich eine Spendenbescheinigung?