Öffentliches Eigentum muss beachtet werden
Presseinformation vom 3. März 2003
Stuttgart. Wenn jetzt im Märzen die Bauern statt der früheren Rösslein die Traktoren einspannen, geht es leider auch so manchem Wegrain an den Kragen, weil dieser mit den großen Pflügen einfach mit umgebrochen wird. Wie jetzt die internationale Umweltstiftung EuroNatur mitteilte, sind jedoch die Wegränder in unterschiedlicher Breite öffentliches Eigentum und dürfen deshalb von den Landwirten nicht umgepflügt werden. Dort finden sich die letzten "ökologischen Zierleisten der Landschaft", so EuroNatur-Artenschutzexperte Dr. Martin Schneider-Jacoby, der auf die Notwendigkeit des Erhalts von ausreichend naturnahen Flächen für das Überleben vieler Pflanzen- und Tierarten der freien Feldflur hinwies. Ackerlandstreifen sind in der intensiv genutzten Kulturlandschaft oftmals die letzten Möglichkeiten für viele Arten, um entlang dieser Bänder andere intakte Lebensräume zu erreichen, so argumentiert man bei EuroNatur. Wenn nun die Bauern, wie in Zeiten der Landnahme, einfach diese öffentlichen Flächen pflügen und einsäen sowie intensiv düngen und mit Chemikalien behandeln, so verinseln viele Lebensräume immer mehr, beklagt die Umweltstiftung.
Überall in Deutschland hätten Landwirte in den vergangenen Jahren unberechtigter Weise auf diese Art Gelände an sich genommen, welche sich insgesamt auf viele tausend Hektar summieren. EuroNatur forderte von den Bauernverbänden ein Einwirken auf ihre Mitglieder, da man ansonsten nicht mehr länger die Toleranz der breiten Öffentlichkeit erwarten könne.
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