Neuer Bericht zeigt, wie die EU die 200-Milliarden-Euro-Lücke schließen und die Biodiversitätsziele erreichen kann.

Seltene Arten wie die Uferschnepfe sind auf eine solide Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen in der EU angewiesen.
© Jürgen SchneiderDas nächste langfristige Budget der EU ist eine zentrale Chance, um die Mittel für die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt aufzustocken, so ein neuer Bericht, der gemeinsam von WWF, BirdLife Europe, Bankwatch und EuroNatur verfasst wurde. Durch die Bereitstellung von Mitteln für die Natur kann die EU ihre Ziele erreichen und die langfristige Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme in der gesamten EU sicherstellen. Die Publikation beleuchtet die Möglichkeiten und Herausforderungen, wenn die Finanzmittel für die biologische Vielfalt im Rahmen eines Systems nationaler Pläne festgelegt werden, wie dies von der Europäischen Kommission in ihren jüngsten Mitteilungen vorgestellt wurde.
„Wir müssen Nägel mit Köpfen machen, d.h. der nächste mehrjährige Finanzrahmen muss die Versprechen der EU im Naturschutz einlösen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen nationalen Pläne könnten die Brücke zwischen dem EU-Haushalt und dem Erreichen unserer Naturschutz- und -wiederherstellungsziele sein“, sagt Carl Richter, EU Budget & Public Finance Policy Officer beim WWF European Policy Office.
„Die biologische Vielfalt ist der Schlüsselfaktor, um unsere Gesellschaft resilienter gegenüber Krisen und zunehmenden Klimagefahren zu machen. Die Natur verdient daher eine besondere Behandlung durch mehr öffentliche Mittel und starke Schutzmaßnahmen. Ein leistungsabhängiger mehrjähriger Finanzrahmen könnte für die EU funktionieren, vorausgesetzt, Naturschutz und Wiederherstellung bleiben politische Prioritäten“, erklärt Thomas Freisinger, Senior Policy & Advocacy Officer bei EuroNatur.
„Da fast 200 Milliarden Euro fehlen, um die EU-Biodiversitätsziele 2030 zu erreichen, ist jetzt ein entscheidender Moment, an dem die Biodiversitätsfinanzierung in der EU verbessert werden muss. Wenn die Kommission mit dem Konzept nationaler Pläne vorankommen will, wie es für den Europäischen Wiederherstellungsplan verwendet wurde, muss zunächst eine gründliche Evaluierung stattfinden, um auf Erfahrungen aufbauen zu können“, betont Daniel Thomson, EU Policy Officer for Biodiversity, CEE Bankwatch Network.
„Natur ist kein Luxus – sie ist die Grundlage unserer Wirtschaft und unserer Sicherheit. Dennoch finanzieren wir immer noch ihre Zerstörung. Europa muss aufhören, das Problem, und damit anfangen, die Lösung zu finanzieren – jetzt muss in die Natur investiert werden, um ihre Resilienz zu gewährleisten, die wir gesellschaftlich und wirtschaftlich brauchen. Ein zukunftstauglicher EU-Haushalt muss die Natur ins Zentrum rücken und Mittel für den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bereitstellen“, sagt Anouk Puymartin, Policy Manager bei BirdLife Europe.
Eine wirksame und zielgerechte finanzielle Förderung der biologischen Vielfalt ist der Schlüssel, um die EU-Biodiversitätsziele 2030 zu erreichen und die Investitionslücke für die Natur zu schließen. Die Empfehlungen des Berichts wollen sicherstellen, dass die biologische Vielfalt ausreichend finanziert wird, und basieren direkt auf den Erfahrungen mit dem aktuellen EU-Haushalt sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Wenn vorgesehen wird, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) auf einem System von nationalen Plänen basiert, sollten folgende Punkte erfüllt werden:
- Ein obligatorischer Mechanismus, der den EU-Haushalt mit vereinbarten und bestehenden Biodiversitätszielen verknüpft – dadurch sollen Finanzmittel zweckgebunden bereitgestellt werden, um zu gewährleisten, dass die EU-Mittel den politischen Prioritäten der EU entsprechen, insbesondere auf der Grundlage der Prioritised Action Frameworks und der nationalen Pläne zur Wiederherstellung der Natur;
- Eine prozentuale Ausgabenuntergrenze, um eine Mindestzuweisung für Biodiversität in jedem nationalen Plan sicherzustellen;
- Eine Reihe von hochqualitativen und überwachten Output-, Ergebnis- und Erfolgsindikatoren, um die Erreichung von Zielen und Zwischenzielen zu überprüfen, Mittel an die Mitgliedstaaten auszuzahlen und über die Ergebnisse der Biodiversitätsfinanzierung zu berichten;
- Ein transparenter und partizipatorischer Entwurfs- und Umsetzungsprozess auf der Grundlage des European Code of Conduct on Partnership;
- Eine sektorbezogene Anwendung des Grundsatzes „Do No Significant Harm“ (DNSH), der die Bereitstellung von EU-Mitteln für biodiversitätsschädigende Aktivitäten völlig ausschließt;
- Ein Set an horizontalen Bedingungen, die den Zugriff auf EU-Mittel an die vollständige Umsetzung wichtiger EU-Umweltvorschriften knüpfen;
- Verpflichtungen und Anreize, bei bestimmten Aktivitäten, inkl. Klimawandelanpassung und Infrastrukturprojekten, zuerst naturbasierte Lösungen in Betracht zu ziehen;
- Reformen und Investitionen zur Verbesserung der operativen Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und zur Beseitigung von Hindernissen, Mittel für die Biodiversität aufzustellen und abzurufen.