Der Balkanluchs muss als eigene Unterart des Eurasischen Luchses streng geschützt werden. Dies hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention bei seiner heutigen Sitzung in Straßburg einstimmig beschlossen. Am kommenden Freitag wird das Ergebnis der Abstimmung offiziell bekannt gegeben. Die Berner Konvention ist eines der wichtigsten Naturschutzabkommen in Europa. Der Balkanluchs soll nun als Unterart des Eurasischen Luchses in Anhang II aufgenommen werden. Für die über 700 dort gelisteten Arten gelten strenge Artenschutzvorschriften: Sie dürfen nicht gefangen, getötet, gestört oder gehandelt werden. Die Luchsschützer der albanischen Partnerorganisation PPNEA hatten gemeinsam mit offiziellen Vertretern der Berner Konvention in Albanien Mitte des Jahres einen entsprechenden Antrag beim Sekretariat der Berner Konvention eingereicht.
„Jetzt haben wir ein weiteres schlagkräftiges Argument gegen Aktivitäten in der Hand, die dem Balkanluchs schaden“, freut sich EuroNatur-Projektleiterin Mareike Brix über die aktuelle Entscheidung. Bestes Beispiel ist eines der letzten beiden Gebiete auf dem Balkan, in denen bislang Luchsnachwuchs nachgewiesen werden konnte: das Munella-Gebirge in Albanien. Zusammen mit dem Mavrovo Nationalpark in Mazedonien hat es eine Schlüsselfunktion für den Schutz des Balkanluchses. Doch das Munella-Gebirge steht unter großem Nutzungsdruck – unter anderem durch massiven Bergbau, der den Lebensraum des Luchses zerstört.
Die Berner Konvention unterstreicht mit ihrer heutigen Entscheidung auch die Einschätzung der Weltnaturschutzunion IUCN. Diese hatte den Balkanluchs bereits im Jahr 2015 als eigene Unterart des Eurasischen Luchses anerkannt und in der Folge als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Aktuelle Bestandsschätzungen gehen davon aus, dass es nur noch höchstens 50 Balkanluchse gibt.