Keine Frühjahrsjagd auf Malta

Das erste Mal seit vielen Jahrzehnten wird es auf Malta dieses Jahr keine legale Frühjahrsjagd geben. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 24. April in einer einstweiligen Anordnung festgelegt.

Kernbeißer mit Weidenkätzchen
© Günther Bachmeier

Im Rahmen einer Anhörung Anfang April hatte die Maltesische Regierung die Richter nicht von der Notwendigkeit der Frühjahrsjagd überzeugen können. Anders als bisher dürfen in diesem Jahr deshalb in den Monaten April und Mai weder Wachteln noch Turteltauben geschossen werden. Auch Finken bis in den April hinein lebend zu fangen, ist nicht mehr erlaubt. Gemeinsam mit Naturschützern aus ganz Europa hatte sich auch EuroNatur für dieses Verbot eingesetzt. Wir gehen nun davon aus, dass dadurch die illegale Jagd auf seltene Zugvögel wesentlich besser kontrolliert werden kann. Die Maltesische Regierung hat zugesichert, die Anordnung des Europäischen Gerichtshofes zu respektieren. Nach Angaben der EU-Kommission erwarten die Richter, dass die Maltesische Regierung von sich aus auch im kommenden Jahr auf die Frühjahrsjagd verzichtet – auch, wenn das Verbot offiziell nur für 2008 gilt. Eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Zukunft der Frühjahrsjagd auf Malta steht noch aus.

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