Bleischrotverbot in Feuchtgebieten in Kraft getreten

Gute Nachricht für Europas Wasservögel: Die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd in Feuchtgebieten ist endlich verboten. Am 15. Februar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten. Für Vogelschützer soll dies aber erst der Anfang sein.

verschiedene Enten auf Gewässer

Wasservögel, wie die bedrohte Moorente, werden von dem Verbot profitieren.

© Schneider-Jacoby
leere Munition

Die Hinterlassenschaften eines zweifelhaften Vergnügens. Durch das Verbot wird auch die Umweltbelastung in Feuchtgebieten durch Blei abnehmen.

© Borut Stumberger

In allen 27 EU-Staaten (sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein) gilt seit dem 15. Februar ein Verbot für die Verwendung bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten. Mit diesem Gesetz wird das Leben von rund einer Million Wasservögel pro Jahr gerettet, die derzeit in der EU an Bleivergiftung in Folge der Jagd sterben.

Bleischrot ist besonders problematisch für Wasservögel, da sie die kleinen Bleikugeln verschlucken, weil sie diese fälschlicherweise für kleine Sand- oder Steinpartikel halten. Diese brauchen Enten und Co. für ihre Verdauung. Das Verbot wird auch die sogenannten Sekundärvergiftungen von Greifvögeln und anderen Aasfressern verringern, die regelmäßig vergiftet werden, wenn sie mit Bleischrot kontaminierte Beute verzehren.

„Das Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten rettet jährlich Millionen von Vögeln das Leben und bewahrt unsere Ökosysteme vor dem Eintrag von Tonnen von hochgiftigem Blei! Es ist ein Etappensieg der Vernunft und der Wissenschaft im Sinne des Natur- und Verbraucherschutzes“, sagt Ilka Beermann von EuroNatur. „Unser Ziel ist aber ein kompletter Bann von Bleimunition in allen Habitaten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern“, so die Projektleiterin.

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