++ Holzverbrennung und Wasserkraft können weiter auf Erneuerbare-Energie-Ziele angerechnet werden ++ Kein Wille zu nachhaltiger Klimapolitik in der EU erkennbar ++
Radolfzell, Brüssel. Die Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung kann von den EU-Mitgliedstaaten weiterhin auf ihre Erneuerbare-Energie-Ziele angerechnet werden, wenn diese Form der Nutzung von Biomasse bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. So lautet eines der am 30. März verkündeten Ergebnisse der letzten Runde des Trilog-Verfahrens zur Erneuerbare-Energie-Richtlinie. „Es ist traurig, dass die Staaten der Europäischen Union nicht bereit sind, sich der gegenwärtigen ökologischen Krise tatsächlich zu stellen“, sagt Bruna Campos, Senior EU Policy Manager bei EuroNatur. „Die überarbeitete Erneuerbare-Energie-Richtlinie bestätigt zwar, dass Ur- und Naturwälder nicht für die Verbrennung von Biomasse abgeholzt werden dürfen, aber das gilt in der Theorie schon heute. Dennoch werden jährlich hunderte Hektar Urwälder zur Biomassenutzung zerstört.“
Für die Wasserkraft wurden im Rahmen der Trilog-Verhandlung gar keine Nachhaltigkeitskriterien beschlossen, obwohl das Europäische Parlament solche zunächst gefordert hatte. Lediglich ein Verweis auf die Wasserrahmenrichtlinie und die Auswirkungen von Wasserkraft werden in einem Nebensatz erwähnt.
Darüber hinaus kann der Bau von Wasserkraft- und Biomasseanlagen in beschleunigten Verfahren durchgesetzt werden, in denen teilweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen werden kann. „Biomasse ist nicht der einzige Bereich, in dem der Versuch der EU, die Erneuerbare-Energie-Richtlinie zu überarbeiten, gescheitert ist“, ergänzt Bruna Campos. „Wasserkraft hat schädliche Auswirkungen auf die Natur, was in der Biodiversitätsstrategie bis 2030 hervorgehoben wurde. Trotzdem sind die Entscheidungsträger in Brüssel nicht bereit, von dieser Art der Energieerzeugung abzulassen. Die EU verbringt mehr Zeit damit, Umweltvorschriften zu umgehen, als sie tatsächlich umzusetzen“, so Bruna Campos weiter. „Es ist der absolut falsche Weg, es den Mitgliedsstaaten zu überlassen, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu umgehen, wenn sie es für vertretbar halten.“
Den Zielwert für erneuerbare Energie bis 2030 haben die EU-Entscheidungsträger zwar von 30 auf 42,5 Prozent erhöht, aber dies ist nicht annähernd genug, um bis 2040 100 Prozent erneuerbare Energien zu erreichen. Wenn dann auch noch „Fake-Erneuerbare“ in dieses Ziel einbezogen werden, wird es offensichtlich, dass die Politikerinnen und Abgeordneten die Klimakrise nicht ernst genug nehmen.
Hintergrundinformation:
Sowohl die ökologische Krise als auch die Klimakrise bedrohen die Gesundheit unseres Planeten, einschließlich der menschlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 eine Überarbeitung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) angekündigt. Der Vorschlag der Kommission gewährleistete jedoch nicht, dass die zukünftigen erneuerbaren Energien in der EU keine negativen Auswirkungen auf die Natur haben. EuroNatur hat sich bei den EU-Entscheidungsträgern für eine Überarbeitung der RED eingesetzt (RED4Nature), die den Fokus auf eine umweltfreundliche Energieerzeugung legt und insbesondere den Bau von Staudämmen an Flüssen und die Abholzung von Biomasse in Ur- und Naturwäldern verbietet. Nur eine RED, die der Natur dient, kann uns helfen, die Biodiversitäts- und Klimakrise gleichermaßen zu lösen.
Rückfragen:
Anja Arning, anja.arning(at)euronatur.org, Tel.: +49 (0)7732 – 92 72 13
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