Juristischer Sieg für Rumäniens Wälder

Herbstlicher Wald in den rumänischen Karpaten

Rumäniens Paradieswälder sind eine Schatzkammer der Artenvielfalt. Doch ein effektiver Schutz der Wälder ist nur möglich, wenn die Managementpläne vorliegen.

© Matthias Schickhofer

Lange haben die rumänische Regierung und das staatliche Forstmanagement Romsilva Informationen über die Waldbestände im Land geheim gehalten, entgegen der Umweltinformationsrichtlinie der EU sowie der Aarhus Konvention. Unsere Partnerorganisation Agent Green musste bisher den Zugang zu relevanten Informationen in zahlreichen Gerichtsverfahren einklagen. Nun hat das Berufungsgericht in Bukarest Agent Green Recht gegeben und die Berufung des Umweltministeriums zurückgewiesen. Zukünftig ist das Ministerium dazu verpflichtet, fortwirtschaftliche Maßnahmen und Bestimmungen zu veröffentlichen. Damit wird nun endlich einsehbar, wie die Nutzungspläne für Staats- und Privatwälder aussehen.

Darüber hinaus wächst nochmals der Druck aus Brüssel auf die rumänischen Behörden. Die Europäische Kommission fordert Rumänien in ihrer jüngsten Veröffentlichung zum Vertragsverletzungsverfahren auf, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Landes sowie den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen, wie sie in den Europäischen Naturschutz-Richtlinien gelistet sind, vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dies würde in entsprechenden Bewirtschaftungsplänen derzeit oft keine Verwendung finden, moniert die Kommission. So werden unsere Partner von Agent Green gerade auch in Natura 2000-Gebieten immer wieder Zeugen illegalen Holzeinschlags. Rumänien hat nun zwei Monate Zeit, um diesen Zustand zu beheben, andernfalls droht eine begründete Stellungnahme der Kommission, die ein Gerichtsverfahren und eine Strafe nach sich ziehen könnte.

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