Bulgarien missachtet europäisches Naturschutzrecht

Bulgarien hat in mehreren Fällen versäumt, sein Naturerbe angemessen zu schützen und gegen die naturschutzrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union verstoßen. So lauten die Vorwürfe, mit denen sich die EU-Kommission Anfang Oktober schriftlich an die bulgarische Regierung gewandt hat.

Baustellenschild auf einer Wiese

Baustelle am Schwarzen Meer: Ein Großteil der Küste ist bereits zubetoniert.

© Gunther Willinger

Im ersten Mahnschreiben der Kommission wird Bulgarien vorgeworfen, dass es seine Naturschutzgesetze nicht vollständig mit den europäischen Vorschriften in Einklang gebracht hat. Das heißt, dass die bulgarischen Naturschutzgesetze den Anforderungen der Habitatrichtlinie noch immer nicht völlig genügen und die wichtigste Rechtsvorschrift der EU zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt nicht ausreichend in nationalem Recht verankert ist.

Gemäß der Habitatrichtlinie der EU haben die Mitgliedstaaten alle Pläne und Projekte, die sich wesentlich auf geschützte Gebiete auswirken können, unabhängig von ihrer Lage einer angemessenen Prüfung zu unterziehen. Dass dies in Bulgarien nicht geschieht, zeigen die Vorwürfe der drei weiteren Schreiben, die sich auf direkte Eingriffe in Schutzgebiete beziehen. So wird beispielsweise in geschützten Bereichen des Pirin-Gebirges ein weitläufiges Ski-Zentrum angelegt. Das Entwicklungsvorhaben wurde von den bulgarischen Behörden zum Teil bereits genehmigt, bevor die Auswirkungen auf die betroffenen Arten und Lebensräume angemessen geprüft worden waren. Entlang des Flusses Vaya sind am Schwarzen Meer wertvolle Lebensräume mitten im Schutzgebiet Emine-Irakli durch Bautätigkeiten von der Zerstörung bedroht. In der Gemeinde Tsarevo im Südosten des Landes sieht es ähnlich aus: Hier drohen Teile des Strandzha-Naturparks dem Tourismus zum Opfer zu fallen. Auch hier gab es im Vorfeld der Baumaßnahmen keine Folgenabschätzung.

"Zwar entfallen auf Bulgarien nur 2,5 Prozent der Fläche der EU, doch ist es die Heimat von fast 70 Prozent der geschützten Vogelarten Europas, und rund 40 Prozent der geschützten Lebensräume liegen in diesem Land. Die außergewöhnliche Artenvielfalt muss rechtlich geschützt werden, denn nur so kann das Wohl von Wirtschaft und Gesellschaft für die Zukunft gesichert werden. Ich erwarte von Bulgarien, dass es seine Gesetze mit den europäischen Vorschriften in Einklang bringt und vor allem sicherstellt, dass sie in der Praxis vor Ort ordnungsgemäß angewendet werden“, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.

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