Aigner will EU-Agrarreform in Deutschland unterlaufen

Riesiges Feld mit Monokultur

Einfalt statt Vielfalt: Die bisherigen Signale aus Berlin deuten nicht auf einen Richtungswechsel in der Landwirtschaftspolitik hin.

© Lutz Ribbe

Verbände kritisieren Vorschlag der Bundesministerin zur nationalen Umsetzung. „EU bietet Chancen wie nie. Berlin schlägt sie in den Wind“ 

 

Gemeinsame Presseinformation von EuroNatur, AbL und BUND vom 5. Juli 2013



Hamm/ Berlin/ Rheinbach. Mit scharfer Kritik reagieren drei Verbände aus Landwirtschaft und Umwelt- und Naturschutz auf den Vorschlag der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zur nationalen Umsetzung der in Brüssel gerade erst vereinbarten EU-Agrarreform. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Naturschutzstiftung EuroNatur werfen in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Ministerin vor, dass sie ihre Verhinderungsstrategie aus den EU-Verhandlungen nun auf deutscher Ebene fortsetze.

„Die Brüsseler Einigung zur EU-Agrarreform bietet so große Chancen wie nie zuvor, durch eine entsprechende, mutige und konsequente nationale Umsetzung tatsächlich zu einem grundlegenden Richtungswechsel in der Landwirtschaftspolitik zu kommen. Deutschland hat alle Möglichkeiten, um mit den Agrargeldern nicht länger den Strukturwandel und die Industrialisierung der Landwirtschaft anzuheizen, sondern eine vielfältige bäuerliche, natur- und umweltfördernde, tierverträgliche und damit umfassend qualitätsorientierte Landwirtschaft zu stärken“, sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

„Das am Dienstag von Bundesministerin Aigner vorgelegte Konzept wird vom Ministerium zwar als ‚Signal an die bäuerliche Landwirtschaft’ verkauft. In der Substanz ist es aber kein Angebot, sondern der Versuch, die Zielsetzung der EU-Agrarreform „Bäuerlich und Gerechter“ nun auf nationaler Ebene zu unterlaufen“, kritisiert Bernd Voß, Vorsitzender der AbL. Nicht bäuerliche Betriebe würden gestärkt, sondern unter dem Strich die Großbetriebe entlastet. „Der Abzug von 5 Prozent zur Finanzierung des kleinstmöglichen Aufschlags für die ersten Hektar je Betrieb liegt weit unter dem heutigen Abzug von bis zu 14 Prozent bei Großbetrieben, der nun wegfallen soll. Die Großen profitieren wieder“, erläutert Voß.

Lutz Ribbe, Naturschutzpolitischer Direktor von EuroNatur, ergänzt: „Die Möglichkeiten zur weiteren Bindung von Zahlungen an zukunftsweisende umweltfördernde Qualitätserzeugungen werden ebenfalls nur minimal genutzt. Die Ausgleichszulage für Grünlandflächen ist nicht mehr als eine kleine Mittelumschichtung ohne Umweltbindung. Zudem will Frau Aigner beim Greening so viele Schlupflöcher öffnen, dass Maismonokulturen bestehen bleiben werden, Dauergrünland weiterhin Maisanbau weichen wird und sich bei den ökologischen Vorrangflächen nur wenig für den Erhalt der Biodiversität zu verbessern droht. Denn die Ministerin will nicht nur alle möglichen Flächennutzungen, Waldränder und selbst Autobahnhecken anrechnen, sondern auf den Flächen auch noch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlauben“, kritisiert Ribbe.

Staatssekretär Kloos spreche nicht umsonst von „Kontinuität“ durch die Reform, fassen die Verbände zusammen. Dagegen formulieren die Verbände zentrale Bausteine eines „Gegenkonzeptes für eine bäuerliche-ökologische Agrarpolitik“. Sie fordern, dass Deutschland alle Möglichkeiten der EU ausschöpft, um bäuerliche Landwirtschaft substanziell zu stärken. „Der Erhalt bäuerlicher Betriebe steht jetzt an; sie sind die Grundlage für die notwendige Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, umwelt- und tierschutzfördernden Lebensmittelerzeugung“, beschreiben sie die Zielsetzung.

 

Als die zentralen Maßnahmen fordern die Verbände:

  • Die Möglichkeit werden voll ausgeschöpft, um so viel Basisprämien wie möglich auf die ersten Hektar aller Betriebe zu verlagern. Nicht 5 Prozent, sondern 30 Prozent der nationalen Obergrenze der Direktzahlungen werden eingesetzt.
  • Bis zu 15 Prozent der nationalen Obergrenze wird den Bundesländern für bestimmte Maßnahmen der zweiten Säule zur Verfügung gestellt – mit der Maßgabe, daraus ausschließlich zusätzliche Förderangebote für landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Agrarumwelt, Klimaschutz, Ökolandbau, Tierschutz (einschließlich Investitionen in den erforderlichen Umbau der Tierhaltung) und regionale Vermarktung zu finanzieren.
  • 5 Prozent der nationalen Obergrenze der Direktzahlungen werden für ein Programm eingesetzt, das mit umweltverträglicher Weidehaltung genutztes Grünland in benachteiligten Gebieten fördert.
  • Für qualitativ definierte und vom Umfang begrenzte Bereiche der Tierhaltung und des Leguminosenanbaus werden gekoppelte Direktzahlungen eingeführt.
  • Die Umsetzung des Greenings muss den größtmöglichen Gewinn an positiven Wirkungen für Natur und Umwelt in der Agrarlandschaft bringen. Es muss wirksam, unbürokratisch und für alle Betriebe verbindlich sein. Auf ökologischen Vorrangflächen dürfen generell keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.




Rückfragen:

EuroNatur, Euskirchener Weg 39, 53359 Rheinbach/Bonn, Tel.: 02226-2045, E-Mail: Lutz.Ribbe@euronatur.org, www.euronatur.org

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm/Westfalen, Tel.: 02381-9053 171, E-Mail: Jasper@abl-ev.de, www.AbL-ev.de

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Pressestelle, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, Tel. 030-27586-464/-489, presse@bund.net, www.BUND.net

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