Neue Entwicklungen zum geplanten Flughafenbau in der Narta-Lagune: Die von unseren Partnern eingereichte Klage gegen das Projekt wurde in erster Instanz als unzulässig eingestuft, doch sie geben nicht klein bei und haben Einspruch eingelegt. Zudem haben unsere Partner eine weitere Klage gegen den albanischen Ministerrat eingereicht.
Die Klage gegen den geplanten Flughafen in der Narta-Lagune, die die albanischen Naturschutzorganisationen PPNEA und AOS mit unserer Unterstützung Ende November eingereicht haben, wurde vom albanischen Verwaltungsgericht als unzulässig eingestuft. Bemerkenswert dabei: Die 1.400 Seiten starke Klageschrift wurde von nur einem Richter in einer nicht-öffentlichen Sitzung in gerade einmal 7 Minuten abgefertigt. Auch die Begründung ist fadenscheinig: Nach Ansicht des Einzelrichters seien NGOs als Kläger überhaupt nicht befugt, das UVP-Verfahren sowie die Baugenehmigung anzufechten, da sie nicht betroffen seien.
Es handelt sich bei dem Fall übrigens um den gleichen Richter, der EuroNatur und unserem Partner EcoAlbania 2017 bei der Klage gegen das geplante Wasserkraftwerk Poçem an der Vjosa in Bezug auf die Klagebefugnis Recht gegeben hatte. Darüber hinaus steht diese Unzulässigkeitsentscheidung im Widerspruch zu zwei kürzlich ergangenen richtungsweisenden Entscheidungen des albanischen Obersten Gerichtshofs, in denen unmissverständlich festgestellt wurde, dass NGOs als Vertreter des öffentlichen Interesses das Recht haben, gegen Infrastrukturprojekte zu klagen, die Auswirkungen auf die Umwelt und den Naturschutz haben. Nun diese überraschende Wende. Viel deutet darauf hin, dass die albanische Regierung im Fall Vlora-Flughafen möglicherweise Druck auf die Justiz ausübt. Im Dezember 2022 haben PPNEA und AOS gegen die richterliche Entscheidung Einspruch eingelegt.
Ebenfalls im Dezember 2022 haben unsere albanischen Partner mit unserer Unterstützung eine weitere Klage eingereicht, in diesem Fall gegen die von der Regierung in Tirana vorgenommene Revision der Gebietsgrenzen des Vjosa-Narta-Schutzgebiets. Diesem Schritt lag kein rechtskonformes Verfahren zu Grunde und es missachtete gleich mehrere gesetzliche Bestimmungen des Schutzgebietsgesetzes. Nicht nur mangelte es an gültigen Anhörungen, auch fehlte eine sachliche Begründung für die Verkleinerung des Schutzgebiets. GIS-Daten (geografisches Informationssystem), die von unseren Partnern ausgewertet wurden, belegen, dass das Verfahren fehlerhaft ist. Laut der Daten liegt der geplante Flughafen nach wie vor in den Grenzen des Narta-Schutzgebiets, was einen klaren Rechtsbruch darstellt.
Wie dilettantisch bei dem ganzen Vorhaben vorgegangen wurde, belegen weitere Koordinaten, die sich fernab von Albanien in Ländern des Mittleren Ostens befinden. „Die Auswertung der GIS-Daten weist auf die geballte Inkompetenz der zuständigen Behörden hin. Wir gehen davon aus, dass sich diese auch an anderen Stellen zeigt, beispielsweise bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, die dem Bau des Flughafens zugrunde liegt“, sagt Annette Spangenberg. Sie leitet den Bereich Naturschutz bei EuroNatur. „Eigentlich müssten wir damit gute Chancen vor Gericht haben, doch wie unabhängig die Rechtsprechung im Fall Vlora-Flughafen noch ist, ist fraglich“, so Spangenberg.