Hat Kormorantötung am Bodensee rechtliche Folgen?

Die Anfang April vom Regierungspräsidium Freiburg angeordnete und in der Nacht vom 8. auf den 9. April 2008 durchgeführte Aktion zur Tötung von Kormoranembryonen im Radolfzeller Aachried könnte möglicherweise rechtliche Konsequenzen haben.

Kormoran auf einem Zweig
© Jürgen Schneider

Die Anfang April vom Regierungspräsidium Freiburg angeordnete und in der Nacht vom 8. auf den 9. April 2008 durchgeführte Aktion zur Tötung von Kormoranembryonen im Radolfzeller Aachried könnte möglicherweise rechtliche Konsequenzen haben. Sowohl der Naturschutzbund NABU als auch der Bundesverband Menschen für Tierrechte haben Anfang Mai eine Strafanzeige gegen das Regierungspräsidium gestellt. EuroNatur befürwortet diesen Schritt und fordert die verantwortlichen Behörden dringend auf, Maßnahmen wie die sogenannte „Aktion Kalt-Ei“ künftig zu unterlassen. Zwar sind dem Eingriff vermutlich weniger Tiere zum Opfer gefallen, als beabsichtigt. Dennoch bedeutet die Aktion einen direkten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. „Derartige Maßnahmen erschweren auch unsere Naturschutzbemühungen in anderen Ländern. Es kann nicht angehen, dass wir auf dem Balkan, wie etwa am Prespa See den Schutz von 1.500 Pelikan-Paaren oder am Skutari See den Schutz von über 3.000 Kormoran-Paaren erreichen, aber vor der eigenen Haustüre nicht einmal 80 Kormoranen der Bruterfolg gegönnt wird“, sagt EuroNatur-Projektleiter Dr. Martin Schneider-Jacoby.

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