Bedeutendem Naturschutzgesetz droht das Aus

Herbe Enttäuschung aus Brüssel: Die „Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ ist einer der Kernpunkte des Europäischen Grünen Deals. Dieses für die Natur und die Menschen in Europa so wichtige Gesetz ist bisher nicht in Kraft. Die am 25. März geplante Abstimmung wurde von der Agenda des EU-Umweltrats genommen.

Winterliche Berglandschaft mit Hängen, auf denen nur noch Baumstümpfe stehen.

Das Naturwiederherstellungsgesetz sieht vor, dass neue Maßnahmen zum Schutz unserer Wälder geschaffen werden. Im Bild ein Kahlschlag in den rumänischen Karpaten.

© Susanne Schmitt/EuroNatur
Das Kleinwasserkraftwerk Ravni na Pristavaci bei Uzice.

Zudem sollen entlang von 25.000 Fließgewässerkilometern bis 2030 Flussbarrieren abgebaut werden.

© Amel Emric

Einer der Eckpfeiler des European Green Deal droht auf der Zielgerade zu scheitern. Unter den Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fand sich bereits vergangene Woche keine ausreichende Mehrheit, um den Weg für das Naturwiederherstellungsgesetz endgültig freizumachen. Es hätte eine Mehrheit von 15 Mitgliedsstaaten gebraucht, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Am Ende fehlte ein Prozent zur qualifizierten Mehrheit. 

Eine weitere Abstimmung sollte dann im 25. März im EU-Umweltrat stattfinden, doch auch hier kam keine ausreichende Mehrheit zu Stande. Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung, bis zum Jahr 2030 umfangreiche Maßnahmen zur Renaturierung zerstörter oder geschädigter Ökosysteme einzuleiten. Bis 2050 soll die Wiederherstellung aller geschädigten Ökosysteme in Angriff genommen werden. 

Eigentlich galt die Abstimmung nach einem langwierigen Prozess als reine Formsache. Zwei Jahre haben Europäische Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat um das Gesetz gerungen, dessen Bestimmungen nach einem Kurswechsel der Europäischen Volkspartei Anfang 2023 bereits erheblich aufgeweicht wurden. Doch selbst dieser stark durchlöcherte Kompromiss fand im Europäischen Rat keine Mehrheit, nachdem mehrere Staaten, teilweise überraschend, gegen das Gesetz gestimmt haben, beziehungsweise sich enthielten.

„Der Europäische Rat und das Europaparlament haben die letzte Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur gemeinsam ausgehandelt. Dass der Rat diesem Kompromiss nun die formelle Zustimmung verweigert, ist nicht nachvollziehbar und letztlich ein Skandal", sagt Gabriel Schwaderer, Geschäftsführer von EuroNatur. "Es bedeutet, dass sich der Rat an seine vor wenigen Wochen ausgehandelten Ergebnisse nicht mehr gebunden hält. Diese Entscheidung ist nicht nur für die Natur ein Desaster, sondern auch für die politischen Entscheidungsprozesse in der EU. Wir geben die Hoffnung aber nicht auf und setzen uns weiterhin intensiv dafür ein, dass der Rat dem Gesetz formell zustimmt.“

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